21. April 2020
Das Bundesfinanzministerium hat ein neues BMF-Schreiben zu den steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus veröffentlicht:
»Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.«
Das bedeutet: Die Finanzämter haben jetzt die Anweisung, Anträge auf Stundung und Herabsetzung der Steuervorauszahlungen schneller und unbürokratischer zu genehmigen. Das BMF-Schreiben können Sie hier aufrufen.
In Agenda stellen Anwender die Anträge bequem und einfach direkt aus der Software heraus.