21. April 2020
Das Coronavirus hat nicht nur Auswirkungen auf unsere Gesundheit und auf das gesellschaftliche Leben, sondern auch auf die Wirtschaft. Als Sofortmaßnahme können Sie für Ihren Mandanten die bereits gezahlte Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 erstatten lassen. Dazu muss lediglich eine berichtigte Sondervorauszahlung 2020 mit dem Wert 0,00 Euro übermittelt werden.
Alle Bundesländer in Deutschland ermöglichen die Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung.
Diese Möglichkeit zur Verbesserung der Liquidität besteht ausdrücklich lediglich für Unternehmen, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind. Die Finanzverwaltung erstattet den gesamten Betrag der bisherigen USt-Sondervorauszahlung.
Mit Agenda versenden Sie die berichtigte Sondervorauszahlung bequem aus der Software. Wir haben diese Funktion mit unserem März-Update direkt in der Finanzbuchführung implementiert.