Stundensatzkalkulation als Beratungsangebot
Steigen Sie jetzt in das Geschäft mit betriebswirtschaftlicher Beratung ein. Ermitteln Sie für Ihre Mandanten gewinnbringende Stundensätze. Denn zahlreiche Betriebe machen nicht so viel Umsatz, wie sie sollten.
Holen Sie sich den kompletten Leitfaden zur Stundensatzkalkulation und erfahren Sie,
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Was ist das Problem beim Schätzen?
Beim Schätzen vernachlässigen Unternehmer oft das Wichtigste – ihre tatsächlichen Kosten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Stundensätze ermitteln, die alle Kosten decken. Zeigen Sie Ihrem Mandanten, welchen Umsatz er mindestens erzielen muss, damit er bei Aufträgen nicht am Ende draufzahlt.
Bewahren Sie Ihre Mandanten vor falsch kalkulierten Angeboten!
Beratung als lukrative Dienstleistung
Lassen Sie sich Ihre betriebswirtschaftliche Kompetenz bezahlen. Nehmen Sie Beratung in Ihr Angebot mit auf. Wenn Ihr Mandant durch Ihren exakt berechneten Stundensatz mehr Umsatz erzielt und gewinnbringend wirtschaftet, ist das eine starke Leistung von Ihnen.
Stellen Sie Ihre fundierte Beratungsleistung selbstbewusst in Rechnung!
Sie kennen die Zahlen Ihres Mandanten am besten
Als Buchhalter sind Sie mit dem Geschäftsmodell Ihres Mandanten bestens vertraut. Und Sie verfügen bereits über alles, was Sie für eine Berechnung seines Stundensatzes benötigen: die Zahlen seiner Finanzbuchhaltung. Worauf warten Sie also noch?
Holen Sie sich jetzt das Whitepaper! Danach können Sie direkt mit der Stundensatzkalkulation loslegen.
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Eine exakte Stundensatzkalkulation sollten grundsätzlich alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe machen. Denn nur so wissen Betriebe, wieviel sie für ihre Arbeit in Rechnung stellen müssen, um optimale Umsätze zu erzielen und gewinnbringend zu wirtschaften.
Mit der exakten Berechnung von Stundensätzen wird sichergestellt, dass die gesamten Kosten gedeckt sind und Aufschläge für Rabatte, Skonti und Gewinn in vollem Umfang berücksichtigt werden. Werden Stundensätze bloß geschätzt oder orientieren sich nur am Wettbewerb, liegen Betriebe mit Sicherheit daneben und zahlen im schlimmsten Fall bei Aufträgen sogar drauf.
Selbstständigen Buchhaltern verwehrt das Steuerberatungsgesetz bestimmte Tätigkeiten im Bereich der Buchhaltung. Deshalb bieten Buchhaltungsbüros neben Lohn- und Finanzbuchführung oft noch allgemeine Bürodienste oder betriebswirtschaftliche Beratung an. Zur Beratung können Sie die Stundensatzkalkulation verwenden, die in unserem Whitepaper vorgestellt wird.
Gerade kleinere Betriebe berechnen ihre Stundensätze entweder gar nicht oder nicht exakt genug. Mit Ihrem Zahlenverständnis und dem Einblick in die wirtschaftliche Lage Ihrer Mandanten profitieren von Ihrer Beratungsleistung im Sinne einer Win-Win-Situation beide Parteien.
Stundensätze sollten regelmäßig überprüft werden
Es empfiehlt sich, die Kalkulation der Stundensätze Ihrer Mandanten in regelmäßigen Abständen neu durchzuführen. Denn die Werte für Arbeitsstunden und Kosten ändern sich permanent. Eine höhere Miete oder steigende Energiekosten müssen ebenso in die Neuberechnung mit einbezogen werden wie eine Gehaltserhöhung oder ein zusätzlicher Mitarbeiter.
Bei Pauschalpreisen: Nachkalkulation
Je nach Geschäftsmodell und Branche arbeiten Betriebe gegebenenfalls mit Pauschalpreisen. Dann ist nach einem abgeschlossenen Projekt eine Nachkalkulation sinnvoll. So sehen Sie schnell, ob Ihre Mandanten zu niedrige Stundensätzen angesetzt haben, und können beim nächsten Auftrag gezielt nachsteuern. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Arbeitsaufwand aufgrund von Reklamationen höher war als erwartet.
Schätzwerte anstatt exakter Zahlen
Die häufigsten Fehler bei der Stundensatzkalkulation gehen darauf zurück, dass mit Schätzwerten anstatt mit exakten Zahlen gearbeitet wird. Zum Beispiel, wenn Unternehmen für die produktiven Arbeitsstunden pro Jahr einen Pauschalwert für alle Vollzeit-Mitarbeiter ansetzen. In unserem Whitepaper sehen Sie auf Seite 22, wie einem Handwerksbetrieb dadurch mehr als 170.000 Euro Umsatz pro Jahr entgehen.
Keine Unterscheidung bei den Qualifikationsstufen der Mitarbeiter
Ungenau sind Stundensätze auch dann, wenn die Qualifikationsstufen einzelner Mitarbeiter nicht berücksichtigt werden. Zum Beispiel, wenn Unternehmen für einen Gesellen dieselbe Anzahl an produktiven Arbeitsstunden veranschlagen wie für einen Meister.
Ausschließliche Orientierung am Wettbewerb
Wenn Betriebe sich beim Stundenverrechnungssatz nur am Marktpreis in ihrer Region oder Branche orientieren, liegen sie fast immer daneben.