15. Februar 2023

Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach in Agenda

Seit dem 1. Januar ist das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) für Steuerberater gesetzlich verpflichtend. Für Agenda-Nutzer ist dieser sichere Kommunikationskanal für den Berufsstand ein kostenfreier Bestandteil der Software. Er ist komfortabel in das Agenda-Komplettsystem integriert und kann direkt aus der Kanzlei-Software heraus genutzt werden.

Im September 2020 beschloss die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) die Errichtung der Steuerberaterplattform, um die Digitalisierung des steuerberatenden Berufsstandes voranzutreiben. Hierüber sollen zukünftig Steuerberater, Mandanten, Justiz und Verwaltung sicher miteinander kommunizieren und Daten austauschen. Als erster Anwendungsfall dieser Plattform ging zum ersten Januar dieses Jahres das sog. besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an den Start. Damit soll jeder Steuerberater über eine vertrauenswürdige digitale Adresse verfügen.

Wozu Steuerberater jetzt verpflichtet sind

Seit dem 1. Januar 2023 sind alle Berufsträger gesetzlich dazu verpflichtet, das beSt zu nutzen. Jeder Steuerberater muss Zustellungen und Mitteilungen über dieses Postfach zur Kenntnis nehmen sowie Schriftsätze, Anträge und Erklärungen elektronisch bei den Gerichten einreichen. Da die Nutzung des beSt nur über die Steuerberaterplattform der BStBK möglich ist, ist es zwingend erforderlich, dass sich jeder Steuerberater auf der Plattform registriert, sobald er seinen Registrierungsbrief erhalten hat. Die Briefe werden von der Steuerberaterkammer in Tranchen bis spätestens 10. März 2023 versendet.

Agenda-Kunden profitieren von der vollständigen Integration

Agenda stand von Anfang an im engen Austausch mit der BStBK und dem mit der Umsetzung beauftragten Dienstleister. Deshalb haben wir das besondere elektronische Steuerberaterpostfach als einer der ersten Software-Anbieter in unsere Kanzlei-Lösung integriert. Einmal eingerichtet, können Steuerberater das Postfach direkt aus der Agenda-Software heraus nutzen. Im zentralen Agenda Arbeitsplatz haben sie dann den Überblick über sämtliche Nachrichten-Ein- und Ausgänge. Von dort aus gelangen sie auch direkt in die Anwendung ZDÜ, um Nachrichten abzurufen und zu versenden.

Professionell und immer up-to-date

Das Komplettsystem Agenda PLUS bietet Steuerberatern alles, was eine moderne Kanzlei braucht. Mit fast 40 Jahren Erfahrung in der Software-Entwicklung integrieren wir rechtliche Änderungen zuverlässig und überdurchschnittlich schnell – wie das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt).

Professionell und up-to-date

Das Komplettsystem Agenda PLUS bietet Steuerberatern alles, was eine moderne Kanzlei braucht. Mit fast 40 Jahren Erfahrung in der Software-Entwicklung integrieren wir rechtliche Änderungen zuverlässig und überdurchschnittlich schnell – wie das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt).

Lesen Sie im Folgenden konkret, wie Sie Ihr beSt-Postfach mit Agenda einrichten und direkt aus der Agenda-Kanzleisoftware heraus nutzen:

1. So richten Sie Ihr Steuerberaterpostfach mit Agenda ein

Sobald Sie Ihren Registrierungsbrief per Post erhalten haben, können Sie mit der Einrichtung loslegen. Mit dem darin enthaltenen Freischalt-Code registrieren Sie sich als Steuerberater auf der Steuerberaterplattform. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, die AusweisApp2 sowie ein Kartenlesegerät. Im Zuge der Registrierung erhalten Sie Ihre persönliche Safe-ID zur eindeutigen Identifikation. Mit der Safe-ID können Sie dann in Ihrer Agenda-Software Ihr besonderes Steuerberaterpostfach einrichten.

Das Steuerberaterpostfach mit Agenda einrichten
Das Steuerberaterpostfach mit Agenda einrichten

2. So rufen Sie beSt-Nachrichten in Ihrem Postfach in Agenda ab

Einmal eingerichtet, öffnen Sie Ihr Steuerberaterpostfach direkt in Ihrem Agenda-Kanzleisystem. Nachrichten kann jeder abrufen, der das Passwort zu Ihrem Steuerberaterpostfach kennt. Erhalten Sie eine neue beSt-Nachricht, beispielsweise von einem Finanzgericht, werden Sie darüber per E-Mail informiert. Da die Steuerberaterplattform die beSt-Nachricht nach 120 Tagen automatisch löscht, rufen Sie Ihre Nachrichten am besten zeitnah ab. Fordert der Absender, in diesem Fall das Finanzgericht, ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) an, können Sie dieses oder eine Ablehnung direkt aus der Software heraus versenden.

BeSt-Nachrichten im Agenda Postfach abrufen
BeSt-Nachrichten im Agenda Postfach abrufen

3. So erstellen und versenden Sie beSt-Nachrichten mit Agenda

beSt-Nachrichten, beispielsweise in Finanzgerichtssachen oder Sozialgerichtssachen, versenden Sie direkt aus Ihrem Steuerberaterpostfach in der Agenda ZDÜ. Sie wählen den Empfänger aus und hinterlegen das Mandat. Die Nachricht selbst sowie etwaige Anhänge können ausschließlich als PDF-Dateien versandt werden. Für die Angaben zu Nachrichtentyp und Anhangtyp gibt es begrenzte und unveränderliche Auswahlmöglichkeiten. Für das Versenden der Nachrichten benötigen Sie den Personalausweis, den Sie bei der Registrierung bei der Steuerberaterplattform verwendet haben.

BeSt-Nachrichten mit Agenda versenden
BeSt-Nachrichten mit Agenda versenden

4. So legen Sie beSt-Nachrichten im Agenda DMS ab

Versendete beSt-Nachrichten sind bereits einer Kanzlei und einem Mandat zugeordnet. Bei Eingangsnachrichten in Ihrem Steuerberaterpostfach müssen Sie die entsprechenden Kanzlei- und Mandantennummer bei Bedarf manuell zuordnen und können die Anhänge der Nachricht mit einem Klick an das Agenda Dokumenten-Management-System (DMS) übergeben und ablegen.

BeSt-Nachrichten im Agenda DMS abrufen
BeSt-Nachrichten im Agenda DMS abrufen

Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) für Steuerberater ist kostenfreier Bestandteil des Agenda PLUS Komplettsystems. Es ist komfortabel integriert und kann direkt aus dem Arbeitsplatz des Agenda-Nutzers heraus genutzt werden. Entdecken Sie auf der Produktseite von Agenda PLUS alle Vorteile des Agenda Komplettsystems für Steuerkanzleien.

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