05. September 2018
Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – kurz GoBD – gelten bereits seit 01.01.2015 und betreffen Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen. Sowohl die Arbeitsprozesse im Rechnungswesen als auch die dabei eingesetzte Software müssen zahlreiche Vorgaben erfüllen und genau dokumentiert werden. Doch auch über drei Jahre nach Inkrafttreten der GoBD ist die Auslegung des BMF-Schreibens in vielen Punkten noch immer nicht abschließend geklärt. Wohl auch deshalb sind die GoBD weiterhin ein viel diskutiertes Thema.
Neben klar dokumentierten Prozessen im Rechnungswesen ist der Einsatz einer GoBD-testierten Software ein wichtiger Baustein zur Erfüllung der umfangreichen Vorgaben.
Die Wirtschaftsprüfer der Kanzlei Benz und Gunzenhäuser haben deshalb Agenda Finanzbuchführung, Agenda Anlagenbuchführung und Agenda Kassenbuch Online bereits 2016 anhand des Prüfungsstandards IDW PS 880 geprüft und testiert. Verarbeitungsfunktionen, programminterne Kontrollsysteme und Verfahrensdokumentation erfüllen die rechtlichen Anforderungen. Bei sachgerechter Anwendung ermöglicht die Agenda-Software damit die Erstellung einer GoBD-konformen Finanzbuchführung.
Die GoBD-Testate können Sie hier herunterladen:
Wie Sie GoBD-Protokolle in der Agenda-Software aufrufen und weiterführende Informationen zur Umsetzung der GoBD in Agenda Finanzbuchführung finden Sie in unserem Info für Anwender Nr. 1250 oder im Online Seminar „GoBD in Agenda Rechnungswesen“.